Institutsrat

Allgemeine Information

  1. Die Verwaltungsorgane des Institutes sind der Institutsrat und der Direktor des Institutes.
  2. Der Institutsrat trifft alle wichtigsten Entscheidungen, die das Juristische Institut betreffen.
  3. Der wissenschaftliche Rat des Institutes besteht aus den Mitarbeitern und aus den Studenten des Institutes, die durch Wahlen auf 5 Jahren gewählt werden.
  4. Die Zahl der Mitglieder des Institutsrates beträgt 25 Personen.
  5. Zu den Mitgleidern des Institutsrates gehören der Direktor des Institutes (Vorsitzender des Institutsrates) und 2 Stellvertreter des Direktors.

Hauptaufgaben des Institutsrats:

  1. Vertretung der Projekte über Entwicklungprogramme des Institutes;
  2. Einbringung der Vorschläge über die Struktur des Institutes;
  3. Entscheidung über andere Fragen, die aufgrund der Grundordnung des Institutes zu seinem Kompetenzbereich gehören

Die Organisation der Arbeit des Institutsrates

  1. Die Sitzungen des Institutsrates werden nach einem bestimmten Plan durchgeführt, der vom Sekretär des Institutsrates auf Vorschlag des Stellvertreters des Direktors gebildet und vom Vorsitzenden des Institutsrates genehmigt wird.
  2. Außerordentliche Sitzungen und Arbeitssitzungen werden aufgrund der Anweisung des Vorsitzenden des Institutsrates durchgeführt.
  3. Die Tagung des Institutsrates ist gültig, wenn nicht weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  4. Wenn die Tagesordnung der Sitzung für die Entscheidung über bestimmte Fragen eine Geheimabstimmung vorsieht, ist die Anwesenheit 2/3 Mitglieder Institutsrates notwendig.
  5. Bei der offenen Abstimmung wird mit der einfachen Mehrheit der Stimmen entscheidet. Der Vorsitzende stimmt als Letzter ab und seine Stimme ist im Fall der Gleichheit der Stimmen entscheidend.
  6. Für die Einfügung in die Tagesordnung der Sitzung solcher Fragen, wie z.B Anträge auf Ehrentiteln reicht man nötige Unterlagen dem Sekretär des Institutsrates in Dreitagefrist ein.
  7. Der Sekretär des Institutsrates bereitet alle notwendigen Materialien für die Durchführung der Sitzung vor und protokolliert die Sitzungen. Die Protokolle der Sitzungen werden vom Sekretär des Institutsrates und vom Vorsitzenden des Imstitutsrates unterschrieben.