DIE KONFERENZ: 4. TAG.

Bereits vor dem Anfang der Vorlesung versammelten sich im Hörsaal des Handelswirtschaftlichen Instituts der Sibirischen Föderalen Universität sehr viele Leute. Genau so begann dritter Tag der Konferenz «die politische-rechtliche Jenisselektüren». Die Entwicklung der privatrechtlichen Regelung wurde zur Tagesordnung vorgelegt. Das vorliegende Thema ist sehr aktuell für die Menschen, die sich mit dem bürgerlichen- und Gesellschaftsrecht beschäftigt sind, und ebenso für jene Studenten, die noch nur Absicht haben, ihre Kenntnisse in diesem Bereich zu verwerten.

W.W. Dolinskaja, die Professorin des Lehrstuhls für bürgerliche- und Familienrecht der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin- Universität (MGJA), das Mitglied des Wissenschaftlicher Konsultationsrat beim Obersten Gericht der Russischen Föderation, hat untypische Vorlesung durchgeführt. Es war mehr ein Dialog, weil die Professorin einige Fragen dem Publikum stellte.

Das Thema des Dialoges waren die Beziehungen, die das bürgerliche Recht regelt (Gegenstand des bürgerlichen Rechtes), unter anderem:

- Die Beziehungen, die innerhalb der Gesellschaft zwischen ihren Mitgliedern (s.g. korporative Beziehungen) entstehen. Von der Lektorin wurden die Ansichten der bekannten Zivilisten auf die Natur der gegebenen Beziehungen vorgestellt, unter anderem die Ansicht des Prof. O. A. Krassawtschikow.

- Die Probleme der nichtvermögensrechtlichen Beziehungen. Als Schwerpunkt war hier die Funktion des bürgerlichen Rechtes. Ob das bürgerliche Recht die persönlichen nichtvermögensrechtlichen Beziehungen regelt? Oder das bürgerliche Recht diese Beziehungen nur schützt? Prof. Dolinskaja war mit dem Publikum einer Meinung, dass das bürgerliche Recht auch die nichtvermögensrechtlichen Beziehungen regeln soll, weil das bürgerliche Recht die Schutzrolle hat.

- Vermögensbeziehungen, wenn jemand die Rechtsgüter beherrscht und die Beziehungen (Statik), wenn man die Rechtsgüter auf jemanden übergeht (Dynamik).

Am Nachmittag  hielt der Professor Doktor des Lehrstuhls für Strafrecht, Staatsanwaltschaftliche Aufsicht und  rechtsschützende Tätigkeit der Tomsker Staatlichen Universität (TGU), der Stellvertreter des Direktors des Juristischen Instituts der TGU, Verdienter Jurist der Russische Föderation, ehrbarer Rechtsanwalt J.K. Jakimowitsch für Studenten seine Rede.

Das Thema der Vorlesung waren die aktuellen Fragen des Strafprozess in Russland. Der Professor betonte die Besonderheiten des Strafprozesses, die ihn von anderen Rechtszweigen unterscheiden.

- Das Strafprozessrecht dient dem materiellen Recht.

- Das Strafprozessrecht hat eigene Quelle, nämlich die Verfassung, Strafprozessordnung (Nach Meinung des Professors Jakimowitsch entspräche die russische Strafprozessordnung dem Weltstandard, und hätte in einigen Aspekten sogar den Vorrang vor "ausländische Kollegen") und Bundesrecht. Dass das Landesrecht hier fehlt, erklärte der Professor durch einheitlichen Charakter  des Staates.

Strafprozessnorm besteht aus zweien Teilen: die Hypothese und der Tatbestand. Rechtsfolge gibt es in anderen Rechtszweigen. Strafprozessnorm besteht aus zweien Teilen: die Hypothese und der Tatbestand. Die Rechtsfolge ergeben sich aus den anderen Rechtsbereichen.

Die wichtigsten Probleme, die in der Vorlesung vorgestellt wurden, waren:

Das Problem der Überlastung der ordentlichen Gerichte.

Das Problem des "gehörlosen" Gesetzgebers, der das Volk nicht hören will.

Weiter folgte der kurze Exkurs der nationalen Geschichte über Strafprozessrecht.

Diesen Vorlesungen  parallel fand Rundtisch statt.  Der Rundtisch hieß:  «Die  Antimonopolregulierung in Russland – 25 Jahre: Rechtsanwendungspraxis und die Tendenz der Entwicklung».

Dort waren etwa 30 Teilnehmers anwesend, unter anderen der Stellvertretende Vorsitzende der gesetzgebenden Versammlung Region Krasnojarsk W. N.Sewastjanow und zwei Professoren, deren Hauptrichtung der Forschungen die Wirtschaftsverbrechen sind. Daran nahmen auch die Gäste aus Norilsk und Sankt-Peterburg teil.

Die aktiven Teilnehmer des Rundtisches waren die Mitarbeiter der Verwaltung des Föderalen Antimonopoldienstes der  Region Krasnojarsk und die Vertreter der gesellschaftlichen Organisation "Stütze Russlands". Die Moderatoren des Rundtisches waren unser Moskauer Gast — der Abteilungsleiter des  Kampfs mit Kartellen des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands A.P. Tenischew (der Absolvent der SFU) und der Stellvertreter des Leiters der Verwaltung des Föderalen Antimonopoldienstes der  Region Krasnojarsk - E.L. Luschbin. Die Studenten des Juristischen Institutes besuchten den Rundtisch auch.

Mehr als fünf Stunden besprachen die Teilnehmer mit der Vorliebe die aktuellen Fragen der Antimonopolgesetzgebung: die Redaktion der strafrechtlichen Rechtsnorm über die Kartelle, die Geschichte der Antimonopolgesetzgebung der Länder Europas und ihre Vergleich mit der modernen Gesetzgebung. Auf dem Rundtisch wurden die Fragen der vergleichenden Rechtswissenschaft auch berührt: die Antimonopolgesetzgebung Russlands und Europas. Es war interessant, zu erkennen, dass die ersten Normativrechtsakten nicht in den USA, sondern in Russland verabschiedet waren...

Einer der Teilnehmer des Rundtisches war die Professorin eines Lehrstuhls für  Handels-, Finanz- und Unternehmensrecht des Juristischen Institutes SFU I.W. Schischko. Sie erzählte, welche strafrechtliche Einschätzung die Verstöße des Bundesgesetzes "Über den Schutz der Konkurrenz" bekommen könnten.